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   OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2002 - 2 A 3830/00   

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https://dejure.org/2002,19643
OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2002 - 2 A 3830/00 (https://dejure.org/2002,19643)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07.03.2002 - 2 A 3830/00 (https://dejure.org/2002,19643)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07. März 2002 - 2 A 3830/00 (https://dejure.org/2002,19643)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

  • VG Köln - 13 K 9753/96
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2002 - 2 A 3830/00
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 12.04.2001 - 5 C 19.00

    Deutscher Volkszugehöriger, Ausschluss vom Erwerb des Spätaussiedlerstatus bei

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2002 - 2 A 3830/00
    Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Urteil vom 12. April 2001 - 5 C 19.00 -, wonach die Nichtbescheidung eines Antrages auf Einbeziehung eine verfahrensbedingte Härte im Sinne des § 27 Abs. 2 BVFG bedeuten kann.
  • VG Köln, 28.05.2002 - 2 K 4320/99
    Ohne einen solchen zusätzlichen materiellen Härtegrund zu benennen, hat das OVG NRW im Beschluss vom 7. März 2002 - 2 A 3830/00 - ebenfalls eine verfahrensbedingte Härte bejaht, und zwar in einer Konstellation, in der die Aufnahme in das Bundesgebiet am 15. November 1993 beantragt worden war und die Bezugsperson, der unter dem 3. Februar 1995 ein Aufnahmebescheid erteilt worden war, am 3. Mai 1995 in das Bundesgebiet ausgereist war, also fast anderthalb Jahre nach Stellung des Antrages der Einbeziehungsbewerber.
  • VG Köln, 06.06.2002 - 26B K 1784/99

    Anspruch eines Vertriebenen auf Erteilung eines Einbeziehungsbescheides ;

    Urteil vom 12. April 2001 - 5 C 19.00 - ebenso OVG NRW, Beschlüsse vom 07. März 2002 - 2 A 3830/00 -, vom 21. März 2002 - 2 A 3245/01 - sowie vom 15. April 2002 - 2 A 1225/02 - kann auch eine Nichtbescheidung eines Antrages auf Einbeziehung eine verfahrensbedingte Härte im Sinne des § 27 Abs. 2 BVFG bedeuten.
  • VG Köln, 09.07.2002 - 2 K 8256/99

    Antrag auf Aufnahme in der Bundesrepublik Deutschland nach dem

    Ohne einen solchen zusätzlichen materiellen Härtegrund zu benennen, hat das OVG NRW im Beschluss vom 7. März 2002 - 2 A 3830/00 - ebenfalls eine verfahrensbedingte Härte bejaht, und zwar in einer Konstellation, in der die Aufnahme in das Bundesgebiet am 15. November 1993 beantragt worden war und die Bezugsperson, der unter dem 3. Februar 1995 ein Aufnahmebescheid erteilt worden war, am 3. Mai 1995 in das Bundesgebiet ausgereist war, also fast anderthalb Jahre nach Stellung des Antrages der Einbeziehungsbewerber.
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